Wir führen Beratungsbesuche nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch (§ 37 Absatz 3 SGB XI), d.h. Sie erbringen Pflegeleistungen – ohne zusätzliche Inanspruchnahme durch Pflegedienste – und beziehen dafür Pflegegeld. Damit verpflichten Sie sich, in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst zu beauftragen, der mit Ihnen ein Beratungsgespräch durchführt.